UNIVERSITÄTSKLINIK FÜR UNFALLCHIRURGIE

D-Arzt, Reha-Planung

BG-LogoUnfallversicherte, die einen Arbeitsunfall erleiden, müssen einem Durchgangsarzt vorgestellt werden. Die Kosten werden von den zuständigen Berufsgenossenschaften. Im Durchgangsarztverfahren ist die Behandlung von Arbeitsunfällen auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches 7 geregelt.

Der D-Arzt stellt nach Anamneseerhebung und klinischer Untersuchung die Diagnose fest und führt die Erstversorgung sowie alle weiteren Behandlungen durch. Gelegentlich ist die konsiliarische Vorstellung bei anderen Fachärzten erforderlich. Alle wichtigen Daten werden dann im Durchgangsarztbericht dem Unfallversicherungsträger gemeldet.

Der Durchgangsarzt ist im Rahmen der Rehabilitation verantwortlich für:

  • die Planung, Veranlassung und Überwachung der physiotherapeutischen Maßnahmen während der stationären Akutbehandlung
  • die nahtlose Planung, Verordnung und ggf. Überwachung der zeitgerecht anschließenden physiotherapeutischen Maßnahmen einschließlich der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP)
  • die nahtlose Überleitung in die ambulante Weiterbehandlung. Dem weiterbehandelnden Arzt sind die erforderlichen ärztlichen Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen

Die medizinische Behandlung im Durchgangsarztverfahren hat somit gegenüber dem oft starken wirtschaftlichen Zwängen der gesetzlichen Krankenkasse deutliche Vorteile für die Versicherten.

In unserer D-Arztsprechstunde werden etwa 300 berufsgenossenschaftlich versicherte Patienten ambulant betreut, 500 Rehabilitationsplanungen vorgenommen, 2500 Durchgangsarztberichte erstellt und mehr als 100 Patienten nach dem Verletztenartenverfahren behandelt. Wir arbeiten mit der hiesigen Universitätsklinik für Orthopädie, Neurochirurgie, PÄH-, MKG-, HNO-Chirurgie, Kinderchirurgie, Dermatologie und Augenheilkunde sowie qualifizierten Rehabilitationseinrichtungen eng zusammen und ermöglichen somit die nahtlose Weiterbehandlung.

Letzte Änderung: 07.06.2018 - Ansprechpartner:

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